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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Rolle von Passly

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform Passly (getpassly.de), betrieben von [PLATZHALTER: Vor- und Nachname, Anschrift] („Passly“, „wir“).

(2) Passly ist eine Vermittlungsplattform: Veranstalter können über Passly Tickets für ihre Veranstaltungen anbieten; Gäste können diese Tickets kaufen, aufbewahren und am Einlass vorzeigen. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung (Veranstaltungsvertrag) kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Passly wird nicht Vertragspartner des Veranstaltungsvertrags und schuldet nicht die Durchführung der Veranstaltung.

(3) Teil A dieser AGB gilt für alle Nutzer, insbesondere Ticketkäufer. Teil B gilt ergänzend für Veranstalter.

Teil A: Für alle Nutzer

§ 2 Konto

(1) Für den Kauf und die Verwaltung von Tickets ist ein Passly-Konto erforderlich. Die Anmeldung erfolgt mit einer gültigen E-Mail-Adresse über einen Bestätigungscode; ein Passwort wird nicht vergeben.

(2) Du bist verpflichtet, den Zugang zu deinem E-Mail-Postfach vor dem Zugriff Dritter zu schützen, da darüber auf dein Konto und deine Tickets zugegriffen werden kann.

§ 3 Ticketkauf und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung eines Events auf Passly ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Gast.

(2) Mit Abschluss des Bezahlvorgangs auf der Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab. Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit der Zahlungsbestätigung zustande. Der Gast erhält eine Bestätigung mit den Ticket-Links per E-Mail.

(3) Zur Vermeidung von Überverkauf werden Tickets während des Bezahlvorgangs für 30 Minuten reserviert. Wird der Bezahlvorgang nicht abgeschlossen, verfällt die Reservierung.

§ 4 Preise und Servicegebühr

(1) Es gilt der beim jeweiligen Event ausgewiesene Ticketpreis. Dieser wird vom Veranstalter festgelegt und steht diesem vollständig zu.

(2) Für jedes verkaufte Ticket erhebt Passly eine Servicegebühr in Höhe von 7,9 % des Ticketpreises bis 15,00 €, zuzüglich 5,9 % des darüber hinausgehenden Anteils bis 50,00 € und 4,5 % des darüber hinausgehenden Anteils, mindestens jedoch 0,99 € je Ticket. Der jeweilige Satz gilt nur für den Teil des Ticketpreises, der in die betreffende Stufe fällt. Wer sie trägt, legt der Veranstalter je Event fest: der Gast zusätzlich zum Ticketpreis, beide je zur Hälfte, oder der Veranstalter allein. Der auf den Gast entfallende Anteil wird vor Abschluss des Kaufs ausgewiesen; trägt der Veranstalter die Gebühr vollständig, ist der ausgewiesene Ticketpreis der Endpreis. Für kostenlose Tickets fällt keine Servicegebühr an.

(3) Sagt der Veranstalter ein Event ab, erhalten die Gäste den vollen gezahlten Betrag einschließlich der Servicegebühr erstattet. Die Entgelte, die der Zahlungsdienstleister für die ursprüngliche Zahlung erhoben hat und bei einer Erstattung nicht zurückerstattet, trägt der Veranstalter. Passly reicht ausschließlich diese tatsächlich angefallenen Fremdkosten weiter, nicht die eigene Servicegebühr, und behält sie von der nächsten Auszahlung an den Veranstalter ein. Die Höhe ist im Veranstalter-Konto einsehbar.

(4) Fordert ein Gast eine Zahlung über seinen Zahlungsdienstleister zurück (Chargeback) und geht der Fall zulasten des Veranstalters aus, erhebt der Zahlungsdienstleister hierfür ein gesondertes Entgelt. Passly reicht dieses Entgelt in der tatsächlich angefallenen Höhe an den Veranstalter weiter und behält es von der nächsten Auszahlung ein. Endet der Fall zugunsten des Veranstalters, entfällt die Weiterbelastung vollständig. Weitergereicht wird ausschließlich das Entgelt des Zahlungsdienstleisters, nicht die Servicegebühr von Passly. Die Höhe ist im Veranstalter-Konto einsehbar.

§ 5 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Passly speichert keine Kartendaten. Passly nimmt Zahlungen für den Veranstalter entgegen; die Zahlung an Passly hat schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem Veranstalter.

§ 6 Ticket, QR-Code und Einlass

(1) Jedes Ticket ist ein einzigartiges, personengebundenes digitales Ticket, das im Passly-Konto des Gastes hinterlegt wird. Der Einlass erfolgt über einen sich minütlich erneuernden QR-Code, der nur im angemeldeten Konto angezeigt wird.

(2) Jedes Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass. Kopien, Screenshots oder Abfotografien des QR-Codes berechtigen nicht zum Einlass.

(3) Für die Einlasskontrolle und etwaige zusätzliche Einlassbedingungen (z. B. Altersgrenzen) ist der Veranstalter verantwortlich.

§ 7 Weitergabe von Tickets

(1) Tickets können über die dafür vorgesehene Funktion per Übergabe-Link an eine andere Person weitergegeben werden. Mit Annahme der Übergabe gehen alle Rechte aus dem Ticket auf die annehmende Person über; der QR-Code des bisherigen Inhabers verliert seine Gültigkeit.

(2) Eine Weitergabe außerhalb dieser Funktion ist technisch nicht möglich und nicht Bestandteil der Leistung. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets kann durch den Veranstalter untersagt sein.

§ 8 Kein Widerrufsrecht

Belehrung:Ein Widerrufsrecht besteht beim Kauf von Tickets nicht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB sind Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vom Widerrufsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag, wie bei Veranstaltungen mit festem Termin, einen spezifischen Zeitpunkt oder Zeitraum für die Erbringung vorsieht. Jeder Ticketkauf ist daher verbindlich; eine Rückgabe ist ausgeschlossen, soweit nicht § 9 etwas anderes bestimmt.

§ 9 Absage, Verlegung und Erstattung

(1) Wird eine Veranstaltung abgesagt oder wesentlich verlegt, richten sich Erstattungsansprüche gegen den Veranstalter als Vertragspartner des Veranstaltungsvertrags.

(2) Passly unterstützt die Rückabwicklung technisch: Vom Veranstalter veranlasste Erstattungen werden über denselben Zahlungsweg zurückgezahlt; die betroffenen Tickets verlieren ihre Gültigkeit.

(3) Ein Anspruch auf Erstattung der Servicegebühr gegen Passly besteht bei Absage oder Verlegung durch den Veranstalter nicht, es sei denn, Passly hat die Absage zu vertreten. [PLATZHALTER: Kulanzregelung prüfen, viele Plattformen erstatten die Gebühr bei Absage freiwillig mit; das ist auch kommunikativ die stärkere Lösung.]

§ 10 Haftung von Passly

(1) Passly haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Passly nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für die Durchführung der Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter.

Teil B: Zusätzlich für Veranstalter

§ 11 Leistungen von Passly für Veranstalter

(1) Passly stellt Veranstaltern die Plattform zum Anlegen von Events, den Ticketverkauf mit automatischer Kapazitätssteuerung, die Ausstellung fälschungssicherer digitaler Tickets, die Einlass-Scanfunktion und die Auszahlung der Ticketerlöse bereit.

(2) Der Veranstalter erhält den von ihm festgelegten Ticketpreis abzüglich des von ihm gewählten Anteils an der Servicegebühr (§ 4 Abs. 2). Wählt er die Voreinstellung „Gast zahlt“, erhält er 100 % des von ihm festgelegten Ticketpreises.

§ 12 Auszahlung und Identitätsprüfung

(1) Auszahlungen erfolgen über Stripe Connect auf das vom Veranstalter hinterlegte Bankkonto. Voraussetzung ist der Abschluss der von Stripe durchgeführten, gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsprüfung. Bis zu deren Abschluss ist der Verkauf kostenpflichtiger Tickets nicht möglich.

(2) Der Veranstalter kann je Event eine Haltefrist festlegen, nach deren Ablauf die Ticketerlöse ausgezahlt werden. Ohne Haltefrist erfolgt die Auszahlung fortlaufend, in der Regel innerhalb eines Tages nach dem jeweiligen Verkauf.

(3) Bei Zahlungsstreitigkeiten (Chargebacks), Rückerstattungen oder begründetem Betrugsverdacht kann Passly Auszahlungen ganz oder teilweise zurückhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist. Bereits ausgezahlte, aber vom Gast wirksam zurückgeforderte Beträge hat der Veranstalter zu erstatten.

§ 13 Pflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist verantwortlich für:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und die Erfüllung des Veranstaltungsvertrags gegenüber den Gästen,
  • die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller Eventangaben (Beschreibung, Bilder, Preise) einschließlich der Rechte an verwendeten Bildern,
  • die Einhaltung aller ihn treffenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere gewerbe-, steuer- und preisangabenrechtlicher Art sowie, bei gewerblichem Handeln, eigener Informationspflichten gegenüber Verbrauchern,
  • die Abwicklung von Erstattungen bei Absage oder Verlegung (§ 9).

(2) Der Veranstalter stellt Passly von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich der erforderlichen Rechtsverteidigungskosten.

(3) Passly kann Events sperren oder löschen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Passly.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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